Der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen haben in der SV Arminen höchste Priorität. Die Rechte von Minderjährigen sind in der UN-Kinderrechtskonvention, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 sowie im Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 verankert. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Entwicklungsförderung, altersgerechte Mitsprache sowie der Schutz vor jeder Form von Gewalt und Missbrauch.

Die SV Arminen und alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zur Einhaltung dieser gesetzlichen Grundlagen sowie der Richtlinien zu Respekt, Fair Play, Gleichberechtigung und einem gewaltfreien Miteinander, wie sie vom Österreichischen Hockeyverband definiert sind (siehe ÖHV-Richtlinien unter www.hockey.at/respekt-und-sicherheit).

Um ein sicheres Umfeld für alle minderjährigen Spielerinnen zu gewährleisten, arbeitet ein Team der SV Arminen derzeit an einem vereinsinternen Verhaltenskodex für Spielerinnen, Trainerinnen, Betreuerinnen und Eltern.

Meldestellen

Neben der Möglichkeit, Beschwerden und Verstöße direkt beim Österreichischen Hockeyverband zu melden (www.hockey.at/hinweise), können Hinweise auch vereinsintern eingebracht werden:

E-Mail: kinderschutz@arminen.at
(Vereinsinterne Meldungen werden spätestens alle 72 Stunden von der Kinderschutzbeauftragten abgerufen.)

Kinderschutzbeauftragte: Mag. Dr. Veronika Steinhauser
Klinische- und Gesundheitspsychologin mit langjähriger Erfahrung im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.